Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse, Probestunden, Ferienangebote und Veranstaltungen des Wirbelwind Tanzstudios, Inhaberin Lena Brandt, Britzer Damm 112, 12347 Berlin (nachfolgend „Studio“).
Vertragspartner des Studios ist stets eine volljährige, für das teilnehmende Kind sorgeberechtigte Person (nachfolgend „Sorgeberechtigte“). Kinder können selbst keinen Vertrag mit dem Studio schließen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Anfrage über das Formular auf dieser Website ist kein Vertragsangebot, sondern eine unverbindliche Bitte um einen Probestundentermin.
Der Kursvertrag kommt erst durch die von beiden Seiten unterzeichnete Anmeldung im Studio zustande. Ein Vertragsschluss allein über diese Website ist nicht möglich; ein Online-Verkauf findet nicht statt.
Die Aufnahme setzt einen freien Platz in der jeweiligen Gruppe voraus. Besteht kein freier Platz, nehmen wir das Kind auf Wunsch auf eine Warteliste.
§ 3 Probestunde
Jedes Kind kann in jeder Gruppe eine kostenlose Probestunde besuchen. Aus der Probestunde entsteht keine Verpflichtung, weder für die Sorgeberechtigten noch für das Studio.
Die Sorgeberechtigte Person bleibt bei der ersten Probestunde eines Kindes im Gebäude erreichbar.
§ 4 Beiträge und Zahlung
Die monatlichen Beiträge betragen 34 € für die Gruppe Minis (3–5 Jahre), 42 € für die Gruppe Kids (6–9 Jahre) und 46 € für die Gruppe Teens (10–14 Jahre), jeweils pro Kind. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Für jedes weitere Geschwisterkind aus demselben Haushalt wird ein Rabatt von 15 % auf den jeweils günstigeren Platz gewährt, solange beide Kinder angemeldet sind.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge, die in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt werden; die unterrichtsfreien Zeiten nach § 6 sind darin bereits berücksichtigt. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat jeweils zum dritten Werktag eines Monats.
Kosten, die dem Studio durch eine von den Sorgeberechtigten zu vertretende Rücklastschrift entstehen, sind zu erstatten.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform (Brief oder E-Mail) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Sorgeberechtigten insbesondere bei einem Umzug außerhalb Berlins oder bei einer ärztlich bescheinigten dauerhaften Teilnahmeunfähigkeit des Kindes vor.
§ 6 Ferien, Feiertage und Unterrichtsausfall
In den Berliner Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Diese Zeiten sind in der Beitragsberechnung nach § 4 bereits berücksichtigt und führen weder zu einer Erhöhung noch zu einer Kürzung des Beitrags.
Fällt eine Stunde aus Gründen aus, die das Studio zu vertreten hat, wird sie nachgeholt oder anteilig erstattet. Verpasst ein Kind eine Stunde, kann es diese innerhalb desselben Monats in einem anderen Kurs derselben Altersgruppe kostenfrei nachholen, sofern dort ein Platz frei ist. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
§ 7 Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht des Studios beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Lehrkraft im Kursraum und endet mit dem Ende der Unterrichtsstunde. Vor und nach dem Unterricht sowie im Wartebereich, in den Umkleiden und auf dem Weg zum und vom Studio liegt die Aufsicht bei den Sorgeberechtigten.
Die Sorgeberechtigten sorgen dafür, dass das Kind pünktlich gebracht und unmittelbar nach Unterrichtsende abgeholt wird, und teilen dem Studio schriftlich mit, welche Personen das Kind abholen dürfen und ob das Kind den Heimweg allein antreten darf.
§ 8 Gesundheit und Haftung
Die Sorgeberechtigten versichern, dass das Kind gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage ist, und teilen dem Studio gesundheitliche Einschränkungen mit, die für eine sichere Teilnahme von Bedeutung sind.
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Für in den Räumen abgelegte Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Fundsachen werden vier Wochen aufbewahrt.
§ 9 Hausordnung
Die Kursräume werden ausschließlich barfuß, in rutschfesten Socken oder in sauberen, nur im Innenbereich getragenen Schuhen betreten. Getränke sind nur in verschließbaren Flaschen erlaubt. Schmuck wird vor dem Unterricht abgelegt.
Das Studio kann ein Kind vom Unterricht ausschließen, wenn es wiederholt und trotz Ansprache die Sicherheit anderer Teilnehmender gefährdet. Vorher wird stets das Gespräch mit den Sorgeberechtigten gesucht.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
Aufnahmen von Kindern werden nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher schriftlicher Einwilligung der Sorgeberechtigten angefertigt und verwendet. Eine Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.
Aufnahmen durch Besucherinnen und Besucher der Sommershow sind ausschließlich für den privaten Gebrauch und nur von den eigenen Kindern gestattet.
§ 11 Änderungen von Kurszeiten und Lehrkräften
Das Studio kann Kurszeiten, Räume und Lehrkräfte aus organisatorischen Gründen ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens zwei Wochen vorher in Textform mitgeteilt; bei einer für die Sorgeberechtigten unzumutbaren Änderung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird der Unterricht nach Möglichkeit vertreten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Das Studio ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.